Rechtsanwalt-kanzlei Wollinger in Kleinostheim

           

 

Frequently Asked Questions...

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Erbrecht

Haben Sie Vermögen und wollen eine sinnvolle Nachfolgeplanung treffen?
 
Einen Streit unter den Erben beugen Sie am Besten vor, indem Sie eine sinnvolle Nachfolgeregelung in einem Testament treffen. Hierbei können Sie die Besonderheiten Ihrer Familie, wie z.B. die besondere Hilfe und Betreuung durch eines Ihrer Kinder oder einen abgebrochenen Kontakt zu einem Kind berücksichtigen.

Die gesetzlich geregelte Erbfolge nimmt hierauf keine Rücksicht. Durch die Planung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten haben Sie es in der Hand wer erbt und können so die Vermögensverhältnisse nach den Tod zielgenau steuern.
Wenn Sie über größeres Vermögen verfügen, empfiehlt sich die Übertragung von Vermögenswerten auf die Kinder, Kindeskinder oder Ehegatten bereits zu Lebzeiten. Insbesondere ist hierbei der Steuervorteil zu bedenken. Denn erfolgt die Schenkung auf die nächste Generation möglichst frühzeitig, kann jedes Kind nach jedem Elternteil alle 10 Jahre einen Steuerfreibetrag von derzeit 205.000 EUR bei der Schenkungs- und Erbschaftssteuer ausnutzen.

Die lebzeitige Übertragung/ Schenkung von Grundstückswerten erfolgt durch einen Übergabevertrag. Durch entsprechende Gestaltung dieses Übergabevertrages wie z.B. Nießbrauchsvorbehalte, Rückauflassungsvormerkungen im Grundbuch etc. werden Ihre Rechte umfassend abgesichert.

Ich biete Ihnen Beratung und Vertretung zur Testamentsgestaltung und überlege mit Ihnen, ob Vermögensübertragungen zu Lebzeiten in Ihrem Fall sinnvoll sind.

-  zum geltenden Erbschaftssteuerrecht
-  Erbschaftssteuerberatung zu Lebzeiten

Zum geltenden Erbschaftssteuerrecht

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sieht in seinem Urteil vom 07.11.2006 in den geltenden Erbschaftsregeln einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Der Grund: Vererbte Immobilien werden im Gegensatz zu Bargeld nur zu 50-60% besteuert.
Derzeit ist noch unklar wie die zukünftigen Regelungen aussehen werden.

Es sollten jedoch trotz alledem keine vorschnellen Entscheidungen getroffen werden. Vielleicht braucht man im Alter doch noch die Immobilie, die man jetzt aufgrund der diffusen Gesetzeslage noch schnell übertragen möchte.

Nur nach gründlicher Überlegung und der Abwägung von Vor- und Nachteilen sollte eine schnelle Übertragung stattfinden.

Die Steuerersparnis alleine sollte niemals der alleinige Grund für Vermögensübertragungen sein.

Erbschaftssteuerberatung zu Lebzeiten

Die frühzeitige Beratung durch einen kompetenten Ansprechpartner hilft Ihnen Erbschaftssteuer zu vermeiden bzw. zu sparen.

Beeinflussen Sie die Höhe der Erbschaftssteuer durch richtige Gestaltung.

Ich berate Sie gerne über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, bei Bedarf ziehe ich gerne das mit mir in Kooperation stehende Steuerberaterbüro hinzu.
Sie haben Probleme mit Miterben oder wurden gar von der Erbfolge ausgeschlossen?
 
Nach dem Erbfall geht das gesamte Vermögen des Erblassers auf den oder die Erben über. Gibt es mehrere Erben, so bilden diese eine Erbengemeinschaft.
Alle Erben sind dann sog. Miterben. Die Erbschaft wird gemeinschaftliches Vermögen aller Miterben. Ein einzelner Erbe kann daher nur mit Zustimmung der übrigen Erben verfügen.

Das bedeutet, dass Alleineigentum an einem bestimmten Gegenstand daher erst im Wege der Nachlassauseinandersetzung erlangt werden kann.
Hat der Erblasser in einem Testament festgelegt, wie das Vermögen / der Nachlass aufgeteilt wird und dabei ungleiche Anordnungen getroffen, entsteht schnell Streit in der Erbengemeinschaft.

Aber auch wenn der Erblasser einen gesetzlichen Erben nicht bedacht hat, ist dieser nicht vollständig von der Beteiligung am Nachlass ausgeschlossen. Denn auch wenn Sie am Nachlass nicht beteiligt wurden, also sozusagen enterbt wurden, haben Sie gewisse Ansprüche. Der sogenannte Pflichtteil steht „dem Enterbten“. Durch den Pflichtteilsanspruch erhalten bestimmte nahe Angehörige einen Mindestanteil am Nachlass, damit diese nicht leer ausgehen.

Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Wurde bereits zu Lebzeiten Vermögen verschenkt, um „ Vermögen beiseite zu schaffen“, so steht dem Enterbten ggf. auch noch ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu.
Was muss ich als Unternehmer beachten?
 
Für einen Unternehmer ist es auf jeden Fall erstrebenswert eine Unternehmensnachfolge noch zu Lebzeiten zu treffen, da es ihm so möglich ist, die ersten Schritte des Nachfolgers noch beratend zu begleiten.

Als Unternehmer tragen Sie nicht nur Verantwortung für Ihren Betrieb, sondern auch für Ihre Mitarbeiter, Ihre Familie und sich selbst. Die rechtzeitige Planung der Unternehmens-nachfolge ist die Überlebensfrage für Ihr Unternehmen.
Sie sollten daher für Ihren vorübergehenden Ausfall, als auch für den dauernden Ausfall Vorsorge getroffen haben.

Diese Vorsorge wird für Ihren vorübergehenden Ausfall durch eine vorbereitete Generalvollmacht getroffen.
Diese ist das geeignete Instrument, um Fortbestand und Absicherung Ihres Unternehmens und Ihrer Familie zu gewähren.

Für Ihren dauernden Ausfall müssen Sie durch eine Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag kombiniert mit entsprechender testamentarischer Verfügung, vorgesorgt haben.

 

Wir haben ein behindertes Kind. Was müssen wir beachten?
 
Haben Sie ein geistig oder körperlich behindertes Kind in ihrer Familie und möchten Sie einen Zugriff der Sozialbehörde auf die Erbschaft des geistig/körperlich behinderten Kindes ausschließen, müssen Sie mit einem sogenannten Behindertentestament vorsorgen.

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