Testamentsgestaltung

Einen Streit unter den Erben beugen sie am Besten vor, indem Sie eine sinnvolle Nachfolgeregelung in einem Testament treffen. Hierbei können Sie die Besonderheiten Ihrer Familie, wie z.B. die besondere Hilfe und Betreuung eines Ihrer Kinder oder einen abgebrochenen Kontakt zu einem Kind berücksichtigen.

Die gesetzlich geregelte Erbfolge nimmt hierauf keine Rücksicht. Durch die Planung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten haben Sie es in der Hand wer erbt und können so die Vermögensverhältnisse nach dem Tod zielgenau steuern.

Wenn Sie über größeres Vermögen verfügen, empfiehlt sich die Übertragung von Vermögenswerten auf die Kinder, Kindeskinder oder Ehegatten bereits zu Lebzeiten.

Insbesondere ist hier der Steuervorteil zu bedenken. Denn erfolgt die Schenkung auf die nächste Generation möglichst frühzeitig, kann jedes Kind nach jedem Elternteil alle 10 Jahre einen Steuerfreibetrag von derzeit 400.000 EUR bei der Schenkungs -und Erbschaftssteuer ausnutzen.

Neben dem eventuellen Steuervorteil können auch Gründe wie die Sicherung der eigenen Altersvorsorge bei Übertragungen gegen Gegenleistungen ( wie Pflegeleistungen) oder die Verringerung von Pflichtteilsansprüchen eine Rolle spielen.

Zudem werden durch lebzeitige Übertragungen im Sinne der vorweggenommenen Erbfolge auch Streitigkeiten zwischen den zukünftigen Erben vermieden.

Die lebzeitige Übertragung/ Schenkung von Grundstücken und Immobilien erfolgt durch einen Übergabevertrag.

Durch entsprechende Gestaltung dieses Übergabevertrages, kann sichergestellt werden, daß Sie sich Rückforderungsrechte vorbehalten.

So besteht die Möglichkeit die Schenkung der Immobilie rückgängig zu machen, falls sich der beschenkte Sohn oder die Tochter scheiden lässt.

Durch die Rückabwicklung in solch einem Fall, bleibt das Vermögen in der eigenen Ursprungsfamilie.

Auch durch das Vorbehalten von einem lebenslangen Wohn- oder Nießbrauchsrecht stellen Sie sicher, daß Sie selbst die Immobilie (zumindest) teilweise weiternutzen können.