Behindertentestament

Haben Sie ein geistig oder körperlich behindertes Kind in ihrer Familie und möchten Sie einen Zugriff der Sozialbehörde auf die Erbschaft des geistig/körperlich behinderten Kindes ausschließen, müssen sie mit einem sog. Behindertentestament vorsorgen.

Als Eltern eines behinderten Kindes sorgen sie sich um die Zukunft Ihres Kindes. Vielfach befürchten Eltern, daß das ersparte Vermögen nach dem eigenen Tod für die Finanzierung von Pflegkosten in wenigen Jahren aufgebraucht ist.

Ich berate Sie umfassend, wie Sie die Zukunft Ihres Kindes mit einem Behindertentestament bestmöglich absichern.