Verkehrsunfallrecht

Ich regele für Sie Ihren Verkehrsunfallschaden und setze Ihre Ansprüche durch.

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, kann ich Ihre Schadensersatzansprüche gegen den Gegner und dessen Haftpflichtversicherer geltend machen. Dazu gehört z.B. der Ersatz ihres Fahrzeugschadens, eventueller Abschleppkosten, An- und Abmeldekosten und vieles mehr zu.

Sofern Sie bei dem Unfall verletzt worden, haben Sie darüber hinaus Anspruch auf Ersatz der Heilbehandlungskosten, soweit diese nicht Ihre Krankenkasse trägt, auf Ersatz von Verdienstausfall und auf Schmerzensgeld.

Üblicherweise werden dabei auch die Kosten eines Rechtsanwalts von der gegnerischen Versicherung übernommen. Sie brauchen daher in der Regel nicht für die Anwaltskosten aufzukommen. Im Falle einer Vollhaftung des Unfallgegners muss diese also auch den Anwalt des Geschädigten bezahlen. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, brauchen Sie sich über die anfallenden Kosten ohnehin keine Gedanken zu machen.

Ich empfehle Ihnen sich zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche anwaltlichen Beistand zu nehmen, denn Sie stehen als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall in aller Regel einem spezialisierten Sachbearbeiter der Versicherung des Unfallverursachers gegenüber, der natürlich im Auge hat den Schaden für die Haftpflichtversicherung möglichst gering zu halten.

Zu jedem der aufgezeigten Punkte sowie zu weiteren bin ich darauf spezialisiert, die höchstmögliche Entschädigung für meine Mandanten durchzusetzen.