Erbrecht Raum Aschaffenburg

Erbrecht

Das kommt in den besten Familien vor! 

Wenig ist bitterer als wenn sich Familienmitglieder vor Gericht treffen. Aber oft tun sich gerade Menschen, die emotional und familiär verbunden sind, am meisten weh. Sind die Fronten erst verhärtet, geht es nicht ohne die Hilfe eines sachverständigen , unabhängigen und einfühlenden Außenstehenden. Das Thema Vererben besitzt für viele eine hohe Brisanz und Hemmschwelle. Erben ist oft problembehaftet. Aber – je früher beraten, desto besser. Dies gilt für Privatleute genauso wie für Unternehmer und Freiberufler. Vorsorgen  erleichtert (vieles).

Die vorsorgliche Regelung von Erbschaftsangelegenheiten mittels Testament, Erbvertrag oder die Gestaltung von Schenkungsverträgen und Eheverträgen sollte nicht ohne juristische Hilfe erfolgen. Denn im Erbrecht gilt ganz besonders:

„Der Teufel steckt im Detail“.

Um sicher zu gehen, daß die eigenen Vorstellungen auch nach Eintritt des Erbfalles Bestand haben und Angehörige oder nahestehende Personen optimal abgesichert sind, ist anwaltliche Hilfe vielmals unerlässlich.

Ich stehe daher meinen Mandanten bei der Planung und zivil- und steuerrechtlichen Gestaltung der gewünschten Vermögensnachfolge beratend zur Seite und bin bei der Errichtung von Verfügungen von Todes wegen durch Testament oder Erbvertrag behilflich. Ist dies aus steuerlichen Gründen (Erbschafts- und Schenkungssteuer) angezeigt, kann die Erbfolgeregelung auch bereits zu Lebzeiten durch vorweggenommene Erbfolge geregelt werden.

Hier berate ich Sie bezüglich der Gestaltung mittels Übergabevertrag, falls Sie Ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten Ihren Kindern „überschreiben“ möchten.

Nach Eintritt des Erbfalles begleite ich Sie bei der Auseinandersetzung des Nachlasses und vertrete die Interessen von Erben, Miterben oder Enterbten (=Pflichtteilsberechtigten). Darüber hinaus werde ich von meinen Mandanten mit der Testamentsvollstreckung beauftragt.

Ich berate Sie in allen Fragen des Erbrechts.

 „Der beste Weg die Zukunft vorherzusagen ist, sie zu gestalten“.

Als Ihre Anwältin im Bereich Vorsorge kümmere ich mich auch um die individuelle Erstellung Ihrer

Lesen Sie hierzu:

Für den Ernstfall vorsorgen –mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Im Bereich Erbrecht, insbesondere auch Im Bereich Vorsorge halte ich Vorträge zu speziellen Themen. Gerne können sie mich ansprechen, falls ich in Ihrem Unternehmen eine Vortragstätigkeit gewünscht wird.